Meine Arbeit

Meine Arbeit als deine Hebamme

Jede schwangere Person hat Anspruch auf die Begleitung durch eine Hebamme, vom Zeitpunkt des positiven Schwangerschaftstests, während der Geburt und des Wochenbetts
(= 12 Wochen nach Geburt), sowie in der Zeit der Babyernährung bis zum Ende des 9. Lebensmonats bzw. dem Abstillen des Kindes. Die dabei entstehenden Kosten werden alle durch die Krankenkassen bezahlt (bei privaten Krankenversicherungen kann es zu Abweichungen kommen).

In einem unverbindlichen Vorgespräch können wir zusammen eine individuelles Betreuungskonzept aus den nachfolgenden Leistungen besprechen.

„The greatest joy is to become a mother,
the second greatest is to be a midwife.”

- Norwegian Proverb

Mache noch heute den ersten Schritt und melde dich bei mir.